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Insulinanaloga PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Mike Martin   
Mittwoch, 12. März 2008

Der Bund diabetischer Kinder und Jugendlicher e.V. (BdKJ), Deutschlands größte Organisation, die sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes - und deren Familien - einsetzt, kritisiert auf Schärfste den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Verordnungsfähigkeit der Insulinanaloga bei betroffenen Kindern und Jugendlichen und wird diese Kritik am 13.03.2007 in einer von der Deutschen Diabetes-Gesellschaft abgehaltenen Pressekonferenz durch die Präsidentin, Jutta Bürger-Büsing, und einem Forderungskatalog zum Ausdruck bringen.

Wenn dieser tatsächlich durch die Politik umgesetzt wird - auch wenn es einen Bestandsschutz geben soll-  bedeutet das im Klartext, dass neu manifestierten Kindern und Jugendlichen diese Therapieform vorenthalten bleibt. Nach den Aussagen der betroffenen Eltern ist ganz klar, dass Insulinanaloga ein hohes Maß an Flexibilität und Lebensqualität bedeuten. Dies sind Faktoren, die bei einer chronischen Erkrankung, die geprägt ist von Selbstdisziplin, einer frühen Übernahme von Eigenverantwortung sowie noch immer von gesellschaftlichen und sozialen Barrieren, den Umgang mit derselben erträglicher gestalten zu können . Keinesfalls sind Insulinanaloga "Luxus" sondern das Recht eines jeden betroffenen Kindes/Jugendlichen  auf die für es/ihn bestmögliche Therapieform, so dass es eine, den Gesunden, gleiche Chance auf gute psychosoziale Entwicklung, gesellschaftlichen Integration und Selbstbestimmung erfahren kann.

Sollte dieser Beschluss politisch umgesetzt werden und man sich in der Preisgestaltung nicht einigen können, so bedeutet dies künftig, dass einer Patientengruppe (das Datum der Erkrankung entscheidet über die Therapieoptionen) Insulinanaloga vorenthalten werden, und widerspricht damit ganz klar dem Prinzip der Gleichheit.

Es ist ebenfalls Fakt, dass die Politik unseren Diabetologen auch weiterhin zutrauen sollte, die individuell richtigen Therapien für jeden Betroffenen einzusetzen, ihnen zuzugestehen in der Praxis sehr wohl den Nutzen einzelner Therapien zu erkennen und verordnen zu können. Alles andere und von Gesetzgeber "aufgedrückte" Reglementierungen entmündigen nicht nur den betroffenen Patienten sondern auch gleichwohl den behandelnden Diabetologen", so Bürger-Büsing.

 
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